Unsere Finanzierung

Die Kindertagespflegeperson erhält eine Geldleistung gem. § 23 SGB VII vom Jugendamt. Die Sorgeberechtigten zahlen Einkommensgestaffelt einen Beitrag an das Jugendamt. Dazu beantragen die/der Sorgeberechtigte/n und die Kindertagespflegeperson gemeinsam Geldleistungen beim Jugendamt der Stadt Düsseldorf nach §23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Eine Tabelle zur Einkommensstaffelung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf. Zusätzlich ist ein Verpflegungsgeld von einem monatlichen Pauschalbetrag über 80 € für Frühstück, Mittagessen, Snack, Obst und Getränke im Voraus auf unser Konto zu überweisen.